und H.________ begangen. Dabei fallen die Tathandlungen in den Zeitraum vom 7. Februar 2012 bis 14. Mai 2012, als der Beschuldigte erstmalig und letztmalig gegenüber dem Konkursamt falsche Angaben machte. 20 16.5 Fazit Im Ergebnis hat sich der Beschuldigte des betrügerischen Konkurses, begangen in der Zeit vom 7. Februar 2012 bis 14. Mai 2012 in H.________ und J.________ schuldig gemacht. IV. Strafzumessung