die Konkursmasse zu niedrig ausfallen würde, hat der Beschuldigten im Zeitpunkt der Handlungen voraussehen können. Er handelte also vorsätzlich. Seine Absichten dürften primär darauf gerichtet gewesen sein, zur Konkursmasse gehörende Vermögenswerte für sich selbst zur Verfügung zu halten. Damit ging die Absicht zur Gläubigerschädigung zwangsläufig einher. 16.4 Tatzeit und Tatorte Es ist der Vorinstanz zuzustimmen, dass der Tatort K.________ zu entfallen hat. Die Tathandlungen hat der Beschuldigte allesamt in J.________ und H.________ begangen.