Der Beschuldigte macht in der Berufungsbegründung geltend, nach dem seiner Meinung nach erstellten Sachverhalt falle eine Verurteilung wegen betrügerischem Konkurs ausser Betracht. Ausführungen zur rechtlichen Würdigung der Vorinstanz macht er nicht. Dennoch ist im Folgenden angesichts der vollumfänglichen Berufung auf das Rechtliche einzugehen. Die Vorinstanz hat sich vertieft und mit vielen Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung mit den theoretischen Grundlagen zum objektiven und subjektiven Tatbestand auseinandergesetzt (Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs;