__ gestohlen oder geraubt worden. Dabei war der Beschuldigte auf seine Verpflichtung, sämtliche ihm zustehenden Vermögenswerte anzugeben, und die damit verbundene Strafandrohung wegen betrügerischem Konkurs nach Art. 163 StGB und wegen Ungehorsams des Schuldners im Konkursverfahren nach Art. 323 Ziff. 4 StGB aufmerksam gemacht worden. In der Zeit zwischen den Bargeldbezügen und der erstmals am 7. Februar 2012 erhobenen Behauptung, ihm sei Geld gestohlen worden, verbrauchte der Beschuldige einen Teil des Bargelds, vorab die für den Monat Dezember vorgesehenen Krankentaggelder in Höhe von CHF 4'050.00.