17 essieren vorliegend aber auch nicht. Gesichert und erstellt ist, dass C.________ nicht die zuvor abgehobenen CHF 69'700.00 und auch keinen Restbetrag davon erhielt, an sich nahm oder unter Androhung von Gewalt behändigte. Der Beschuldigte gab nach der Konkurseröffnung per … Februar 2012 mehrfach gegenüber dem Konkursamt wahrheitswidrig an, ihm seien die CHF 69'700.00 oder ein Restbetrag davon von C.________ gestohlen oder geraubt worden.