(LTD), einem Broker für CFD-Trading. Demnach stammten CHF 4'050.00 des Gesamtbetrags von CHF 69'700.00 aus Leistungen der Krankentaggeldversicherung. Betreffend Verwendung des Geldbetrags durch den Beschuldigten ist in Erwägung zu ziehen, dass ein Teil des Geldes nach Ansicht des Beschuldigten und seiner Ehefrau zur Deckung des laufenden Bedarfs vorgesehen war. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil des Geldes in der Zeit zwischen den Bargeldbezügen und der ersten Tathandlung am 7. Februar 2012 ausgegeben worden ist. Der vorinstanzlichen Erwägung, wonach am 7. Februar 2012 noch mindestens