Dasselbe gilt für die Aussagen von B.________. 13.2 Herkunft, Verwendung und Verbleib der CHF 69'700.00 Zu klären bleiben Herkunft, Verwendung und Verbleib der abgehobenen CHF 69'700.00. Der Beschuldigte gab an, Gelder einer IV-Rente sowie Krankentaggelder auf das fragliche Konto bei der Credit Suisse erhalten zu haben. Aus den in den Konkursakten vorhandenen Kontoauszügen des fraglichen Bankkontos (Konkursakten Bd. 2; Kontoauszug Credit Suisse E.________ (Nr) per 31. Dezember 2011) kann entnommen werden, dass allmonatliche Gutschriften über jeweils rund CHF 4’050.00 auf das Konto getätigt wurden. Als Absender ist «D.___