_ einerseits und C.________ andererseits vom 23. Juli bzw. 15. August 2013, Vorakten des Verfahrens EO 12 1589) verpflichten liess, wenn sein Vorwurf gegenüber C.________ der Wahrheit entsprochen hätte. Auch aus diesem Argument kann der Beschuldigte also nichts für sich ableiten, im Gegenteil. 13.1.6 Gesamtwürdigung Insgesamt zeigen die vorhandenen Beweismittel auf, dass die Darstellungen des Beschuldigten von den Ereignissen am Abend des 23. Januar 2012 nicht stimmig sind. Dieses Ergebnis stützt insbesondere das per Email verfasste Geständnis des Beschuldigten, dem zufolge er C._____