Auf diese kann nicht verlässlich abgestellt werden. Von daher ist das Vorbringen des Beschuldigten in der Berufungsbegründung betreffend die Glaubhaftigkeit der Aussagen von C.________ unbehelflich: Diese sind in Bezug auf seine Darstellung des Abends vom 23. Januar 2012 bereits als unglaubhaft berücksichtigt und werden im Folgenden auch so behandelt. 13.1.5 Die Vereinbarung zwischen C.________ einerseits und dem Beschuldigten sowie B.________ andererseits im Verfahren EO 12 1589 Letztlich bringt der Beschuldigte vor, der Umstand, dass C._____