Überhaupt machen die Darstellungen des Beschuldigten zum Hintergrund der fraglichen Email-Nachrichten keinen Sinn. Nach dessen Ausführungen müsste C.________ ihn per Email dazu genötigt haben, ein Geständnis zu verfassen und diesem wiederum per Email zuzusenden. Anschliessend hätte C.________ die Email des Beschuldigten aus dem Kontext der Korrespondenz gerissen den Strafbehörden eingereicht haben müssen. Bei diesem Tatplan hätte er darauf hoffen müssen, dass der Beschuldigte selbst nicht mehr über die gesamte Korrespondenz zwischen ihnen verfüge und so den Kontext der fraglichen Nachricht nicht mehr aufzeigen könne.