11 Auch aus der unmittelbar vorangegangenen Email-Nachricht von C.________, wonach er jetzt zuhause sei (pag. 5 unten), kann nichts Anderes gefolgert werden. Einerseits macht es keinen Sinn, dass der Beschuldigte nach einem behaupteten, persönlichen oder telefonischen Kontakt mit C.________ mit dem Verfassen des angeblich erzwungenen Geständnisses hätte warten müssen, bis dieser zuhause wäre und ihm dies mitteilt. Andererseits muss die Nachricht im Kontext der gesamten Korrespondenz betrachtet werden: Die Email-Nachricht von C._____