tels Email-Nachrichten zum Verfassen eines Geständnisses genötigt, nicht etwa in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch (pag. 302, Z. 16 ff.; pag. 305, Z. 1 ff.). So sagte er aus, er habe mangels Zugriff auf sein Email-Konto nicht mehr ausdrucken können, was C.________ ihm zuvor geschrieben habe (pag. 302, Z. 30 f.), oder man sehe in der eingereichten Korrespondenz nur die Nachricht des Beschuldigten, nicht jedoch jene von C.________ (pag. 302, Z. 43 f.). Auf die Frage, ob er die behaupteten Drohungs- und Nötigungsversuche durch C.________ beschreiben könne, antwortete er, es seien Emails gewesen (pag. 305, Z. 1).