_ seine finanzielle Notlage ausgenützt, ihm ein Darlehen als Starthilfe für ein neues Unternehmen in Aussicht gestellt und ihm so diese Email-Nachricht abgenötigt hätte. Dies hätte C.________ mittels Email-Nachrichten getan. Die entsprechenden Email-Nachrichten von C.________ könne der Beschuldigte jedoch nicht vorweisen, weil er bereits einige Tage, nachdem er die fragliche Nachricht versendet habe, keinen Zugriff mehr auf sein Email-Konto gehabt habe. Seine mehrmaligen Versuche, das Konto mithilfe von Microsoft wiederherzustellen, seien gescheitert. Im Kern die gleichen Argumente bringt der Beschuldigte in der schriftlichen Berufungsbegründung vor.