Die Email-Korrespondenz, worin auch diese Email enthalten ist, reichte C.________ als Beilage zu einem Wiederaufnahmegesuch (pag. 2 ff.) ein. Im Zuge des Verfahrens reichte C.________ gar einen ganzen Ordner mit Korrespondenz mit dem Beschuldigten ein (Ordner «Vorakten Polizei» mit Email-Korrespondenz). Der Beschuldigte hatte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung die Gelegenheit, sich zu der fraglichen Nachricht zu äussern. Er sagte zusammengefasst aus (zum Ganzen pag. 302, Z. 16 ff.), dass C.________ seine finanzielle Notlage ausgenützt, ihm ein Darlehen als Starthilfe für ein neues Unternehmen in Aussicht gestellt und ihm so diese Email-Nachricht abgenötigt hätte.