Der Beschuldigte gab erstmals am 20. Februar 2012 dem Konkursamt mündlich zu Protokoll, er sei am 23. Januar 2012 von C.________ bedroht worden und habe diesem die angeblich verbleibenden CHF 50'000.00 ausgehändigt (Konkursakten Bd. 1, Konkurs-Protokoll S. 4 f.). Mit Schreiben vom 22. Februar 2012 machte der Beschuldigte gegenüber dem Konkursamt neuerdings geltend, er sei von C.________ bestohlen worden, wobei er keinen genauen Deliktsbetrag angab (Konkursakten Bd. 1, Eingabe vom 22. Februar 2012). Diesen Vorwurf bekräftigte der Beschuldigte, indem er am 1. März 2012 Strafanzeige gegen C.______