10. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist im Wesentlichen die Ausgangslage des vorliegend interessierenden Sachverhalts. Der Beschuldigte ging ab dem Jahr 2007 Daytrading-Geschäften an der Börse nach und beschaffte sich hierfür von persönlichen Bekanntschaften und anderen Privatpersonen, darunter C.________, mittels festverzinslicher Darlehensverträge Fremdkapital (pag. 42). Nach anfänglichen Erfolgen gewährten einzelne