6. Vorbemerkungen zum Verfahrensgegenstand und zu den Anträgen der Parteien In der Berufungserklärung beantragte die Verteidigung des Beschuldigten dem erstinstanzlichen Urteil entsprechend einen Freispruch vom Vorwurf des betrügerischen Konkurses, angeblich begangen im Zeitraum vom 7. Februar 2012 bis zum 14. Mai 2012 (pag. 404 f.). In der schriftlichen Berufungsbegründung hingegen beantragte sie einen Freispruch ausschliesslich für den Zeitraum zwischen 10. Dezember 2011 und 19. Dezember 2011 (pag. 433 ff.).