In der schriftlichen Berufungsbegründung vom 24. September 2020 stellte und begründete die Verteidigung die folgenden Anträge (pag. 433 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Der Berufungsführer sei freizusprechen von der Anschuldigung des betrügerischen Konkurses zum Nachteil seiner Konkursmasse bzw. der Gläubiger, angeblich begangen zwischen 10. Dezember 2011 und 19. Dezember 2011, in K.________, z.N. der Konkursmasse bzw. seiner Gläubiger. 2. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens sowie des erstinstanzlichen Verfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.