4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden betreffend den Beschuldigten ein Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 27. Juli 2020; pag. 422 f.) und ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 3. August 2020; pag. 424) eingeholt. Die Urkunden wurden zu den Akten erkannt, wobei dem Beschuldigten Kopien zugestellt wurden (pag. 426). 2 Zum Zweck besserer Lesbarkeit wurden aus dem Verfahrensordner «Vorakten Polizei» drei relevante Seiten herauskopiert und zu den oberinstanzlichen Akten genommen (pag. 447 ff.).