Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. November 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ der Missachtung von mit dem Fahrzeugausweis verbundenen Beschränkungen oder Auflagen durch Mitführen von mehr Personen als Plätze bewilligt sind, begangen am 10. Februar 2019 in C.________, schuldig erklärt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 10. Februar 2019 in C.________ durch Mitführen von zwei nicht vorschriftsgemäss gesicherten Kindern unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm