Auch sind an die Vermeidbarkeit vorliegend keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Ein rechtskonformes Verhalten – wie etwa, mit allen Kindern im Auto zu warten – wäre zwar vorliegend möglich gewesen, dennoch anerkennt die Kammer, dass es für die Beteiligten in dieser Situation naheliegend war, die Kinder rasch nach Hause zu bringen. 18.3 Fazit Tatkomponente Unter Berücksichtigung dieser Elemente kann die Tatschwere noch als leicht bezeichnet werden. Es rechtfertigt sich jedoch, im Vergleich zu den Empfehlungen der VBRS-Richtlinien sowie unter Mitberücksichtigung der persönlichen Verhältnisse resp.