15 18. Übertretungsbusse für das Mitführen von zwei ungesicherten Kindern Die einfache Verkehrsregelverletzung stellt eine Übertretung dar und wird mit Busse bis höchstens CHF 10‘000.00 bestraft (Art. 106 Abs. 1 Strafgesetzbuch [StGB, SR 311.0]). In den VBRS-Richtlinien ist für Verkehrsregelverletzungen im rollenden Verkehr ausserhalb der Autobahn für die meisten Grundsachverhalte eine Busse von CHF 300.00 vorgesehen. 18.1 Objektive Tatkomponente