Im Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn STBER.2016.7 vom 30. November 2016 wurde ein Mitführen nicht gesicherter Kinder unter 12 Jahren ebenfalls als Übertretung mit einer Busse sanktioniert, wenn auch aus dem Urteil nicht hervorgeht, ob das Urteil sich auf Art. 90 Abs. 1 SVG stützte. Hingegen kann aus dem von der Generalstaatsanwaltschaft angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Stadt BJM 2013 S. 133 ff. vom 23. Februar 2012 nichts für den vorliegenden Fall abgeleitet werden. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Verstoss gegen Art.