14 15.3 Tatbestandsmerkmale der einfachen Verkehrsregelverletzung Wurde eine Verkehrsregel verletzt, jedoch nicht jedes Tatbestandsmerkmal der groben Verkehrsregelverletzung erfüllt, erfolgt eine Verurteilung wegen einer einfachen Verkehrsregelverletzung. Das Mitführen der ungesicherten Kinder durch den Beschuldigten ist demnach als einfache Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Abs. 1 SVG zu qualifizieren.