So gibt er selber an, sie hätten sich zur Sicherheit viele Gedanken gemacht, leider sei in diesem Fall die Hilfe im Vordergrund gestanden (pag. 51). Wie die Generalstaatsanwaltschaft korrekt ausführt, deuten weiter die Verteilung der Kinder auf die vorhandenen Kindersitze sowie der Versuch, das eine Kind auf dem Beifahrersitz durch den Sicherheitsgurt «mitzusichern» daraufhin, dass dem Beschuldigten die Gefährdung durchaus bewusst war, das Risiko jedoch angesichts der widrigen Umstände eingegangen wurde.