Dies zeige sich daran, dass sie in ihrem Auto zwei spezielle Kindersitze, sog. „Reboarder“, hätten und in der Einvernahme angegeben hätten, sich zur Sicherheit viele Gedanken gemacht zu haben, wobei in diesem Fall leider die Hilfeleistung im Vordergrund gestanden habe (pag. 51). Weiter falle auf, dass nicht die beiden eigenen Kinder in ihren Sitzen gesichert worden seien, sondern die beiden jüngeren der vier Kinder. Die Überlegung dahinter sei einleuchtend, liessen sich die älteren Kinder doch besser unter Kontrolle behalten als die jüngeren.