Allerdings ist nicht jede dieser Bestimmungen als Verkehrsregel einzuordnen (BSK SVG-Fiolka, Art. 90 N 22; Weissenberger, a.a.O., Art. 90 N 6). Laut Bundesgericht regeln Verkehrsregeln vor allem die Art und Weise, mit der sich die Fahrzeuge oder die Strassenbenützer untereinander sowie mit Bezug auf die Strassenverhältnisse und die allgemeinen Umweltbedingungen zu bewegen oder zu verhalten haben.