Das andere befand sich auf dem Schoss der mit dem Sicherheitsgurt gesicherten Beifahrerin und wurde von dieser gehalten sowie mit dem eigenen Sicherheitsgurt ebenfalls gesichert. Die geplante Strecke hätte rund fünf Kilometer betragen. Die Strasse verlief dabei grösstenteils innerorts, wobei die Geschwindigkeit auf 50 km/h, auf einer kurzen Strecke auf 60 km/h beschränkt war. Das Verkehrsaufkommen war gering. Es windete stark und regnete. Die Abenddämmerung hatte bereits eingesetzt. Eine konkrete Gefährdungssituation kann diesen Sachverhaltsfeststellungen nicht entnommen werden.