Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte führte am 10. Februar 2019 gegen 17:30 Uhr zwei rund 3.5 Jahre alte Kinder ungesichert resp. unkorrekt gesichert im Auto mit und fuhr mit ihnen sowie zwei weiteren, korrekt gesicherten Kindern und seiner Ehefrau vom G.________ in Richtung C.________. Eines der nicht gesicherten Kinder sass während der Fahrt auf der Rücksitzbank zwischen dem Maxicosi und einem Paar Ski. Das andere befand sich auf dem Schoss der mit dem Sicherheitsgurt gesicherten Beifahrerin und wurde von dieser gehalten sowie mit dem eigenen Sicherheitsgurt ebenfalls gesichert.