Sie würden sonst sehr genau auf die Sicherung der Kinder schauen (pag. 53). Mit Blick auf diese Aussagen ist davon auszugehen, dass dem Beschuldigten die Gefährdung im Zusammenhang mit der fehlenden Sicherung eines Kindes grundsätzlich bewusst war. Während seine Ehefrau angab, die Gefährlichkeit sei in diesem Moment kein Thema gewesen, zeigt die Formulierung des Beschuldigten, wonach «in diesem Fall die Hilfe im Vordergrund gestanden sei», dass zumindest er die Gefährlichkeit der Situation nicht momentan vergessen, sondern mitberücksichtigt hat. Dies verdeutlicht sich weiter durch die Verteilung der Kinder: