9. Oberinstanzliche Ergänzungen In Ergänzung dazu gehen folgende Informationen aus den Akten hervor, auf die ebenfalls abgestellt werden kann: Korrekt gesichert in einem Maxicosi resp. einem Kindersitz waren der 9 Monate alte Sohn des Beschuldigten sowie der knapp 2- jährige Sohn der befreundeten Familie. Ohne Kindersitz auf der Rückbank sass die 3.5-jährige Tochter des Beschuldigten. Sie war nicht angegurtet (pag. 50). Der 3.5- jährige zweite Sohn der befreundeten Familie befand sich während der Fahrt auf dem Schoss der Beifahrerin (pag. 2). Diese hatte den eigenen Sicherheitsgurt um das auf ihrem Schoss sitzende Kind gelegt (pag. 50 und 53).