In der Folge fuhr der Beschuldigte zusammen mit seiner Ehefrau und den vier Kindern vom G.________ hinunter Richtung C.________ zur Wohnadresse der erwähnten Freundin. Befahren wurde eine Strecke von rund fünf Kilometern, grösstenteils innerorts; gemäss Anzeige war die Geschwindigkeit auf 50 km/h, auf einer kurzen Strecke auf 60 km/h beschränkt. Weiter steht gemäss Anzeige bzw. Aussagen der befragten Polizistin fest, dass es stark windete und regnete und dass nur wenig Verkehr herrschte.