Zudem geriet eines der Kinder auf dem Parkplatz mit dem Tretrad in eine gefährliche Situation. Die unangenehmen äusseren Bedingungen versetzten die vier Kinder in Angst. Für die Freundin und deren beiden Kinder war zudem kurzfristig keine Fahrgelegenheit vorhanden (Freund, Bus). Deshalb entschlossen sich der Beschuldigte und seine Ehefrau, ihre Hilfe anzubieten und die beiden Kinder der Freundin mit dem Auto vom E.________ nach Hause im eigenen Auto mitzunehmen, nicht zuletzt um den Kindern angesichts des garstigen Wetters ein weiteres Warten zu ersparen. Abgesprochen war, dass die Freundin später nachfolgen würde.