Der Beschuldigte stellt in seiner Stellungnahme zur Berufungsbegründung und Begründung der Anschlussberufung die folgenden Anträge (pag. 129): 1. Der Beschuldigte / Anschlussberufungsführer sei schuldig zu sprechen wegen Mitführens von zwei nicht vorschriftgemäss gesicherten Kindern unter 12 Jahren, begangen am 10.02.2019 zwischen D.________, E.________ und C.________, F.________. 2. Der Beschuldigte / Anschlussberufungsführer sei zu einer angemessenen Busse nach den Bestimmungen des Ordnungsbussenverfahrens zu verurteilen. 3. Die Verfahrenskosten der ersten und der oberen Instanz seien dem Staat aufzuerlegen.