2. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, begangen durch Mitführen von zwei nicht vorschriftsgemäss gesicherten Kindern unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm am 10. Februar 2019 in C.________. 3. Er sei bei einer Probezeit von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 130.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 650.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 60.00 zu verurteilen. 4. Es seien ihm die Verfahrenskosten der ersten und der oberen Instanz aufzuerlegen.