1. die beschlagnahmten Minigrip mit Rückständen zur Vernichtung eingezogen werden (Art. 69 StGB); 2. der beschlagnahmte Schlagstock mit integrierter Taschenlampe sowie die Imitationswaffe Phyton 357 mit 6 Patronen zur Vernichtung der Kantonspolizei Bern übergeben werden; 3. der beschlagnahmte Geldbetrag von insgesamt CHF 3'487.35, sich zusammensetzend aus: - Bargeld CHF 1‘000.00 und Euro 500.00 (Ziff. 1.2 Beschlagnahmeverfügung vom 21. Januar 2015) - US-Dollar 170.00, Norwegische Kronen 200.00, Schwedische Kronen 700.00 (Ziff.