50 Aussagen von D.________) geht die Sachbearbeitung davon aus, dass [der Beschuldigte] den Drogenläufer AY.________ im Kanton AZ.________ mit Heroin und Streckmittel beliefert haben muss. Im Gegenzug erhielt er vom Drogenläufer das Drogengeld, dass er dann an den Chef in AR.________ weiterleitete» (pag. 71 f.). Andererseits hätten auf diesem Mobiltelefon diverse SMS-Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und verschiedenen Personen festgestellt werden können.