Entsprechend entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 4'693.55. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren bereits eine Entschädigung von CHF 27'817.20 ausbezahlt wurde. Der Überschuss von CHF 0.10 wird mit der oberinstanzlichen Entschädigung verrechnet, so dass Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren noch insgesamt CHF 4'693.45 ausbezahlt werden.