Mit Blick auf die eingereichte Honorarnote vom 21. November 2019 (pag. 1709 ff.) und dem Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts, Entschädigung der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte und Nachforderungsrecht vom 25. November (nachfolgend: Kreisschreiben) kürzte sie das geltend gemachte Honorar von CHF 29'354.40 wie folgt: Zunächst wurde der Aufwand von 8 Stunden unter der Position Hauptverhandlung vor RG BJS um 3 Stunden auf die effektive Verhandlungsdauer von 5 Stunden gekürzt.