17. Konkretes Strafmass Im Ergebnis ist der Beschuldigte zu verurteilen einerseits zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon sechs Monate zu vollziehen sind (unter Anrechnung der in Untersuchungshaft verbrachten Zeit von 118 Tagen [vom 20. November 2014 bis 17. März 2015]), und für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt, andererseits zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 60.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs auf eine Probezeit von zwei Jahren. V. Kosten und Entschädigung