Bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung verstrichen dann aber wiederum fast 1.5 Jahre. Und auch danach vergingen bis zum oberinstanzlichen Eingang des Dossiers rund fünf Monate (29. April 2020) bzw. die Berufungserklärung erfolgte am 11. Mai 2020. Seit der Verfahrenseröffnung am 30. April 2014 (pag. 1) vergingen bis zur Berufungsverhandlung am 18./19. März 2021 demnach fast sieben Jahre. Dieser langen Verfahrensdauer ist durchaus mit jedenfalls 8 Monaten strafmindernd Rechnung zu tragen, womit eine Strafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe resultiert.