dies ist neutral zu gewichten. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz (wegen des im Jahre 2007 erlittenen Unfalls, der den Beschuldigten aus der Bahn geworfen habe) erscheint indes eine Strafreduktion von zwei Monaten nicht angezeigt: Der Unfall war im 2007, und nach den SUVA- Unfalltaggeldzahlungen wurde der Beschuldigte eine Zeit lang von der IV unterstützt; seinen Angaben zufolge will er zwischen 2009 und 2017 von der Sozialhilfe gelebt haben (pag. 319). Auch von einer nennenswert erhöhten Strafempfindlichkeit kann keine Rede sein. Die Täterkomponente ist letztlich als neutral zu gewichten.