12. Asperation wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. 1.6. der Anklageschrift) – Tatkomponenten Zu dieser Einsatzstrafe von 30 Monaten ist die Strafe für die qualifizierte BetmG- Widerhandlung durch Besitz und Beförderung von 50 g Kokaingemisch (21.5 g reine Kokain-Base) asperierend zu berücksichtigen. Allein von der Menge her resultiert für die 21.5 g reines Kokain eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Eine Verkaufshandlung ist beweismässig nicht erstellt.