45 Aufgrund der objektiven und subjektiven Tatschwere und unter Berücksichtigung des weiten Strafrahmens von einem bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe wertet die Kammer das Verschulden als eher im unteren Bereich eines leichten Verschuldens. Mit Blick auf die modifizierte Tabelle Hansjakob (FINGER- HUTH/SCHLEGEL/JUCKER, in: BetmG-Kommentar, 3. Aufl. 2016, N. 45 zu Art. 47 StGB) ist für 450 g reines Heroin-Hydrochlorid von einer Strafe von gegen 38 Monaten auszugehen.