_ lassen sich auch nahtlos und widerspruchsfrei in Einklang bringen mit den objektiven Beweismitteln, namentlich den Ergebnissen der Innenraumüberwachung des Audi A6 des Beschuldigten. Bezeichnenderweise hat die Verteidigung auch nicht die Glaubhaftigkeit der Aussagen von L.________ angezweifelt bzw. schlicht keine Ausführungen dazu gemacht.