1.6. aus, dass die zweite Befragung von L.________ parteiöffentlich gewesen sei. Man habe ihr in dieser Einvernahme keine ganzen Passagen vorgehalten, sondern ihr lediglich ein Stichwort gegeben. Sie habe dann in freier Rede und detailliert geschildert, was genau passiert sei. Sie habe auch von sich aus erwähnt, dass der Beschuldigte diesen Stein [Kokainstein] aus der Jacke genommen und ihr gezeigt habe. Diese Aussagen seien verwertbar und zudem konstant und detailliert. Zusätzlich habe man auch die Innenraumüberwachung des Autos.