zu Hause zu haben (pag. 628), was darauf hindeutet dass A.________ auch Kokainsteine verkauft hat. Weiter hat der Beschuldigte gestanden L.________ 1 Gramm Kokaingemisch geschenkt zu haben (vgl. oben Ziff. 3.1.3.a.). Das Gericht erachtet es damit als erstellt, dass A.________ der L.________ im April 2014 einen Kokainstein von mindestens 50 Gramm gezeigt hat.