Mit Zuhilfenahme eines Massstabes gab sie den Durchmesser mit 7 cm an. Weiter bestätigte sie nochmals nur dieses Mal Drogen beim Beschuldigten gesehen zu haben. L.________ beschreibt konstant die Grösse des Kokainsteines und die Umstände, wann A.________ ihr diesen gezeigt hat. Es sind keine Übertreibungen zu erkennen, da sie beispielsweise bestreitet mehr als einmal beim Beschuldigten Kokainsteine gesehen zu haben. Es ist aus den Einvernahmen auch ersichtlich, dass L.________ zu Anfang, alle Vorwürfe in Bezug auf allfällige Betäubungsmittel, auch in Bezug auf den Beschuldigten, bestritt.