Die Aussagen von L.________ in Bezug auf den Stein sind konstant. Sie gab in der Einvernahme vom 27.01.2015 an, einen weissen Kokainstein von 50-100 Gramm beim Beschuldigten gesehen zu haben und zeigte mit den Händen eine Kugel mit etwa 10 cm Durchmesser. Sie erklärte aber auch den Stein nur einmal bei A.________ gesehen zu haben (pag. 624 f.). Anlässlich der zweiten Einvernahme vier Monate später schilderte L.________ nochmals übereinstimmend, im April 2014 einen Kokainstein im Fahrzeug des Beschuldigten gesehen zu haben, welchen er ihr gezeigt habe. Mit Zuhilfenahme eines Massstabes gab sie den Durchmesser mit 7 cm an.