_ 1 Gramm geschenkt zu haben (vgl. Ziff. 3.1.3.a). Das Aussageverhalten des Beschuldigten kann als sehr prozesstaktisch beschrieben werden, hat er doch anlässlich der Hauptverhandlung alle kleineren Vorwürfe in 40 Bezug auf das Kokain bestätigt, abgesehen von dem Vorwurf der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Kokain.